Ist die Zahlungsverweigerung vom Rundfunkbeitrag strafbar?

Generell muss man im privaten Bereich für jede Wohnung den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühren) zahlen. Aber was passiert, wenn man diesen Beitrag nicht bezahlt?

Wann muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?

Nach § 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) dient der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten (§ 2 RBStV). Unter bestimmten Voraussetzungen kann man den Rundfunkbeitrag umgehen und davon befreit werden, zum Beispiel als Empfänger von Grundsicherung im Alter oder von Sozialgeld.

Haftbefehl wegen Zahlungsverweigerung des Rundfunkbeitrags?

Die Zahlungsverweigerung des Rundfunkbeitrags stellt keine Straftat dar. Grundsätzlich bedeutet das, dass man bei Nichtbezahlen des Rundfunkbeitrags nicht ins Gefängnis kommen kann.

Allerdings kann man zur Zahlung eines Bußgelds verpflichtet werden, denn das rechtswidrige Nichtentrichten des Rundfunkbeitrags ist eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 9 RBStV handelt jeder Bürger ordnungswidrig, wenn er das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts nicht innerhalb eines Monats anzeigt oder ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

Falls man jedoch bei der Anmeldung einer Wohnung falsche Angaben macht, kann dies einen Betrug, also eine Straftat, nach § 263 Strafgesetzbuch darstellen.

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