Eheschließung: Wie heiratet man?

Die Hochzeit stellt einen wichtigen Schritt im Leben eines Paares dar. Aber was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Eheschließung?

Unterschiede zwischen der standesamtlichen und der kirchlichen Trauung

Bei der Heirat unterscheidet man zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der kirchlichen Trauung. Die kirchliche Trauung selbst hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Sie ist nur eine kulturelle und religiöse Zeremonie und für eine Eheschließung nicht zwingend erforderlich.

Rechtlich gesehen kann man eine Ehe nur standesamtlich eingehen. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Heirat auf dem Standesamt?

Die künftigen Ehepartner müssen ledig sein: Eine Doppelehe (Bigamie) ist verboten.

Grundsätzlich muss man für die Eheschließung volljährig sein. Ausnahmsweise kann man auch schon mit 16 Jahren heiraten, wenn der andere Partner volljährig ist und das Familiengericht eine Ausnahmegenehmigung erteilt (§ 1303 Absatz 2 BGB).

Eine Ehe kann in Deutschland nur zwischen Mann und Frau, also zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern geschlossen werden. Gleichgeschlechtliche Paare haben allerdings die Möglichkeit, eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese Lebenspartnerschaft kommt in ihren rechtlichen Wirkungen der Ehe sehr nahe.

Es ist verboten, einen Verwandten in gerader Linie zu heiraten (§ 1307 BGB). Dies bezieht sich auf Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkelkinder einer heiratswilligen Person. Eine Ehe zwischen Geschwistern ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine Heirat zwischen Cousin und Cousine ist dagegen zugelassen.

Welche Dokumente braucht man zum Heiraten?

Um zu heiraten sind einige Papiere beim Standesamt vorzulegen. Zunächst brauchen beide Verlobten eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Dieses Dokument wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.

Zudem werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes benötigt, die nicht älter als 14 Tage sein darf. Diese enthält Angaben zum Familienstand, zur Staatsangehörigkeit und zur Wohnung.

Wenn Sie schon verheiratet waren, brauchen Sie zusätzlich eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe und die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.

Wie wird eine Ehe geschlossen?

Die Ehe kann nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Dabei hat das Paar die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt, das sich am Wohnort von einem der beiden künftigen Ehegatten befindet, anzumelden.

Der Standesbeamte prüft die Unterlagen und legt dann einen Termin für die Trauung fest. Sind alle Dokumente vorhanden, kann man recht schnell am nächsten freien Termin heiraten. Die standesamtliche Trauung kann nach Absprache in jedem Standesamt Deutschlands stattfinden. Die Unterlagen werden dafür vom Standesamt der Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt der Trauung übermittelt.

Bei der Eheschließung fragt der Standesbeamte die beiden Eheschließenden einzeln, ob sie die Ehe mit dem jeweils anderen eingehen wollen. Nachdem beide diese Frage klar und deutlich und ohne Vorbehalt mit "Ja" beantwortet haben, ist die Ehe rechtswirksam geschlossen.

Das Paar hat dann seine Erklärung zu unterzeichnen. Die Ehe ist aber bereits mit den vor der Unterschrift erfolgten mündlichen Erklärungen des Paares wirksam geschlossen.

Benötige ich zur Heirat Trauzeugen?

Falls das Paar dies wünscht, kann es zum Termin der Heirat auf dem Standesamt ein oder zwei Trauzeugen mitbringen. Dies ist aber keine Pflicht für die rechtliche Wirksamkeit einer Eheschließung.

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